Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51441
BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 (https://dejure.org/2021,51441)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 (https://dejure.org/2021,51441)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 (https://dejure.org/2021,51441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Durchsetzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Anspruch auf Unterlassung beeinträchtigender Äußerungen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Frage, ob man Xavier Naidoo einen Antisemiten nennen darf

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fachreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung durfte Sänger Xavier Naidoo im Rahmen eines Vortrags als Antisemiten bezeichnen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Äußerung über Naidoo

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Xavier Naidoo - und seine Bezeichnung als "Antisemit"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskussion über Naidoo als "Antisemit" muss möglich sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Popsänger Xavier Naidoo durfte Antisemit genannt werden - Scharfe Kritik im öffentlichen Meinungskampf hinzunehmen - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als AntisemitenScharfe Kritik im ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG zur Äußerung über Naidoo: "Er ist Antisemit": Wenn die Realität die Entscheidung überholt

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Meinungsfreiheit - Xavier Naidoo darf Antisemit genannt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 769
  • GRUR 2022, 341
  • K&R 2022, 101
  • afp 2022, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Dies gilt namentlich für die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen (BVerfGE 85, 1 ) sowie die notwendige, unter interpretationsleitender Berücksichtigung der Grundrechte stattfindenden Sinnermittlung bei Meinungsäußerungen (BVerfGE 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ).

    Die Belange der Meinungsfreiheit finden demgegenüber vor allem in § 193 StGB Ausdruck, der bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen ausschließt und - vermittelt über § 823 Abs. 2 BGB, sonst seinem Rechtsgedanken nach - auch im Zivilrecht zur Anwendung kommt (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Sie findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken unter anderem in den allgemeinen Gesetzen und in dem Recht der persönlichen Ehre (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2011 - 1 BvR 2678/10 -, Rn. 32).

    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ; stRspr).

    Die Zivilgerichte verstehen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als einen offenen Tatbestand, bei dem die Feststellung einer rechtswidrigen Verletzung eine ordnungsgemäße Abwägung voraussetzt (vgl. BGHZ 45, 296 ; 50, 133 ; 73, 120 ; BVerfGE 114, 339 ).

    Das Ergebnis dieser Abwägung lässt sich wegen der Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls nicht generell und abstrakt vorausbestimmen (vgl. BVerfGE 114, 339 ).

    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht der sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ).

    Fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ).

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (vgl. BVerfGE 114, 339 ).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts bedurfte es daher mangels Mehrdeutigkeit der Aussage vorliegend keiner Heranziehung der in der Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, (BVerfGE 114, 339 ) vom Bundesverfassungsgericht niedergelegten Grundsätze zur Auslegung mehrdeutiger Meinungsäußerungen.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Dies gilt namentlich für die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen (BVerfGE 85, 1 ) sowie die notwendige, unter interpretationsleitender Berücksichtigung der Grundrechte stattfindenden Sinnermittlung bei Meinungsäußerungen (BVerfGE 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ).

    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluss der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; stRspr).

    Ein Verstoß gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, liegt erst vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 85, 1 ).

    Handelt es sich um Eingriffe in die Meinungsfreiheit, kann dies allerdings schon bei unzutreffender Erfassung oder Würdigung einer Äußerung der Fall sein (BVerfGE 85, 1 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Weiter verkennen sie im Ergebnis die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf, die bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen auch mit scharfen Äußerungen gebraucht werden darf (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 68, 226 ; 82, 236 ).

    Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung der Äußernden (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24).

    Zudem muss, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25).

    Gegen die Meinung der Beschwerdeführerin könnte sich der Kläger des Ausgangsverfahrens im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 35 mit Verweis auf BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht der sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ).

    Fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ).

    Sie verkennen im Ergebnis die Voraussetzungen einer verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Sinnermittlung, die vom Wortlaut der Äußerung ausgeht und Kontext und Begleitumstände berücksichtigt (BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2016 - 1 BvR 1081/15 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Bei ihrer Entscheidung haben sie jedoch dem Einfluss der Grundrechte auf die Vorschriften des Zivilrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; stRspr).

    Handelt es sich um Gesetze, die die Meinungsfreiheit beschränken, ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.03.2016 - 1 BvR 2844/13

    Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung der Äußernden (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 24).

    Zudem muss, wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 24, 278 ; 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2016 - 1 BvR 2844/13 -, Rn. 25).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Dies gilt namentlich für die Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen (BVerfGE 85, 1 ) sowie die notwendige, unter interpretationsleitender Berücksichtigung der Grundrechte stattfindenden Sinnermittlung bei Meinungsäußerungen (BVerfGE 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ).

    Bei der Auslegung und Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften müssen die zuständigen Gerichte die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 114, 339 ; 152, 152 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 85, 1; 99, 185; 114, 339).

    Die Belange der Meinungsfreiheit finden demgegenüber vor allem in § 193 StGB Ausdruck, der bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen ausschließt und - vermittelt über § 823 Abs. 2 BGB, sonst seinem Rechtsgedanken nach - auch im Zivilrecht zur Anwendung kommt (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Gegen die Meinung der Beschwerdeführerin könnte sich der Kläger des Ausgangsverfahrens im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 35 mit Verweis auf BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 1094/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
    Er beansprucht für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 1094/19 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • LG Regensburg, 17.07.2018 - 62 O 1925/17

    Einstweilige Verfügung wegen Antisemitismus-Vorwurf

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Hierfür ist der objektive Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (vgl. BVerfGE 114, 339, 348 [juris Rn. 31]; BVerfG, Beschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19, GRUR 2021, 1096 Rn. 11 mwN).

    Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (vgl. BVerfGE 114, 339, 348 [juris Rn. 31]; BVerfG, Beschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20, juris Rn. 17; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 11 mwN).

  • LG München I, 14.11.2022 - 25 O 12738/22

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Wissenschaftlers

    auf der eine Wertung aufbaut, unrichtig ist und sie deshalb gegenüber einem kollidierenden Schutzgut gegebenenfalls zurückzutreten hat (BVerfG Beschluß vom 16.7. 2003 - 1 BvR 1172/99. Beschl, v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    Dies gilt explizit auch für den Vorhalt des Antisemitismus (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20; OLG Karlsruhe Urteil vom 23.6.2021 - 6 U 190/20 = GRUR-RS 2021, 15374).

    Diese Gesichtspunkte können für die konkrete Abwägung relevant sein, müssen aber nicht in jedem Fall in ihrer Gesamtheit "abgearbeitet" werden (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 - Fall Naidoo = NJW 2022, 680 Rn. 30-38).

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die

    Bereits bei unzutreffender Erfassung oder Würdigung einer Äußerung kann daher ein Verstoß gegen Verfassungsrecht vorliegen, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 85, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, Rn. 14).

    Damit entzieht sie in verfassungsrechtlich nicht tragbarer Weise den Informationswert der angegriffenen Berichterstattung von vornherein jeder Abwägung und verkürzt überdies Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit im öffentlichen Meinungskampf, die bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen selbst mit scharfen Äußerungen gebraucht werden darf (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 68, 226 ; 82, 236 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2023 - 6 B 1034/23

    Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig

    BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20 -, NJW 2022, 769 = juris Rn. 17; Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339 = juris Rn. 31; Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. -, BVerfGE 93, 266 = juris Rn. 125.
  • BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung

    Weiter geht es zutreffend davon aus, dass im öffentlichen Meinungskampf bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen scharfe Äußerungen gebraucht werden dürfen (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 68, 226 ; 82, 236 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, Rn. 18).
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Auch in Ansehung dessen kann der Kläger sich daher hier insgesamt nicht auf die sog. "Stolpe"-Rechtsprechung (dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20, BeckRS 2021, 39670 Rn. 17, 20 - Antisemit m.w.N.), die zwar auch für Werturteile gilt (BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 BvR 49/00 u.a., NJW 2006, 3769, 3773 - Babycaust), berufen.
  • OLG Köln, 20.01.2023 - 15 U 208/22

    Marie-Luise Vollbrecht

    Ebenso wie eine kritische Bezeichnung eines bekannten Sängers als "Antisemit" aufgrund seiner Songtexte und seines öffentlichen Verhaltens nicht etwa als Tatsachenbehauptung dahingehend verstanden werden kann, dieser würde die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletzen und sei möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit (BVerfG v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20, NJW 2022, 769 Rn. 20), geht es auch vorliegend erkennbar nicht um eine solcherart zugespitzte Tatsachenbehauptung in Bezug auf die Verfügungsklägerin.

    Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen selbst in eine öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert, zumal der Betroffene sich dann - wie es die Verfügungsklägerin ja teilweise auch getan hat - im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen kann (vgl. etwa BVerfG v. 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, NJW 2012, 3712 Rn. 35; v. 11.11.2021 - 1 BvR 11/20, NJW 2022, 769 Rn. 22).

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in

    Fernliegende Deutungen sind auszuscheiden (vgl. BVerfGE 114, 339 [juris Rn. 31]; BVerfG, GRUR 2022, 341 [juris Rn. 17]; BGH, Urteil vom 27. April 2021 - VI ZR 166/19, GRUR 2021, 1096 [juris Rn. 11 mwN]; BGH, GRUR 2022, 665 [juris Rn. 51 und 85] - Tina Turner).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 204 StRR 574/21

    Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen

    (4) Auch wenn aber die Meinungsfreiheit bei öffentlich zur Diskussion gestellten, gesellschaftliches Interesse erregenden Beiträgen mit scharfen Äußerungen gebraucht werden darf (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2021 - 1 BvR 11/20, juris Rn. 18), ist nicht jede auch ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern und Politikern erlaubt (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622, juris Rn. 32).
  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

  • BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22

    Die verfassungsfeindliche Betätigung eines Ex-Soldaten

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

  • LG Karlsruhe, 02.02.2023 - 22 O 24/22

    Drogen-Partys - Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über

  • Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 17.07.2023 - 36 E 986/21

    Sofortige Beschwerde Berufspflichtverletzung Außerberufliches Verhalten

  • LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23

    Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht